Zugmaschine Klasse T
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Sonderklasse T

T

Zugmaschinen

  • für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max.60 km/h
  • für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger

 

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen

  • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max. 40km/h
  • auch mit Anhänger

 

Bemerkungen

Einschluss: AM, L

Mindestalter

16 Jahre

Führerschein Klasse L

Die Ausbildung der Klasse T erfolgt an den Fahrzeugen der Fahrschüler!