Klasse L
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Sonderklasse L

L

Zugmaschinen

  • für land-oder forstwirtschaftliche Zwecke
  • bbH max.40 km/h
  • mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden


Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit

  • bbH max.25 km/h
  • auch mit Anhänger


Mindestalter

16 Jahre

Klasse L

Die Ausbildung der Klasse L erfolgt an den Fahrzeugen der Fahrschüler!