Pkw (B-Klassen)

B

Kfz, ausgenommen Kfz der Klassen AM,A1, A2 und A

  • mit zG max. 3.500 kg*
  • für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut


Anhängerregelung

  • Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg

 

Dreirädrige Kfz (Trikes)

  • im Inland
  • über 15 kW, aber erst mit 21 Jahren

*)Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieb unter bestimmten Umständen bis zu 4.250 kg zG.

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre begleitetes Fahren (BF17)
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B96

Kfz der Klasse B mit Anhänger

  • zG des Anhängers mit über 750 kg
  • zG der Fahrzeugkombinationüber 3.500 kg aber max. 4250 kg


Bemerkung

  • Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.

 

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
Führerschein Klasse B Pkw

BE

Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit

  • zG des Anhängers max.3.500 kg

 

Bemerkungen

Vorbesitz: B

Keine Theorieprüfung erforderlich- praktische Prüfung muss sein!

Mindestalter

  • 18 Jahre
  • 17 Jahre begleitetes Fahren (BF17)

B197

Die Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen entsprechend der Klasse B mit Handschaltgetriebe, obwohl die Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde.

Voraussetzung

  • Absolvieren von mindestens zehn Fahrstunden mit Handschaltung und ein Nachweis der Schaltkompetenz durch eine 15 minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer
Führerschein Klasse B Pkw

B196

Die Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern mit max.125 cm³  Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Einschluss: AM, L

Voraussetzung

  • Mindestalter von 25 Jahren
  • Besitz der Fahrerlaubnis B seit mind. 5 Jahren
  • Teilnahme einer Fahrerschulung
Automatik
Schalter
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