für max. 8 Personen außer dem Fahrer ausgelegt und gebaut
Anhängerregelung
Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Dreirädrige Kfz (Trikes)
im Inland
über 15 kW, aber erst mit 21 Jahren
*)Bei Fahrzeugen mit alternativen Antrieb unter bestimmten Umständen bis zu 4.250 kg zG.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre begleitetes Fahren (BF17)
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B96
Kfz der Klasse B mit Anhänger
zG des Anhängers mit über 750 kg
zG der Fahrzeugkombinationüber 3.500 kg aber max. 4250 kg
Bemerkung
Wird durch Zuteilung der Schlüsselnummer 96 erteilt. Keine Prüfung, aber besondere Schulung erforderlich.
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre beim Begleiteten Fahren (BF17)
BE
Kfz der Klasse B mit Anhänger oder Sattelanhänger mit
zG des Anhängers max.3.500 kg
Bemerkungen
Vorbesitz: B
Keine Theorieprüfung erforderlich- praktische Prüfung muss sein!
Mindestalter
18 Jahre
17 Jahre begleitetes Fahren (BF17)
B197
Die Schlüsselzahl 197 berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen entsprechend der Klasse B mit Handschaltgetriebe, obwohl die Führerscheinprüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde.
Voraussetzung
Absolvieren von mindestens zehn Fahrstunden mit Handschaltung und ein Nachweis der Schaltkompetenz durch eine 15 minütige Überprüfungsfahrt mit dem Fahrlehrer
B196
Die Schlüsselzahl 196 berechtigt im Inland zum Führen von Krafträdern mit max.125 cm³ Hubraum und max. 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.