Leichte zweirädrige Krafträder mit
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit
Mindestalter
15 Jahre
Krafträder mit
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern
Bemerkungen
AM
16 Jahre
Krafträder
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse “A1” nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1
18 Jahre
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit Leistung über 15 kW
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit
Bei zweijährigen Vorbesitz der Klasse “A2” nur praktische aber keine theoretische Prüfung erforderlich
Einschluss: AM, A1, A2